Häufige Fragen


Höre ich schlechter?


Eine Hörminderung ist ein schleichender Prozeß, den man anfangs gar nicht merkt.
Es gibt jedoch Anzeichen, an denen Sie erkennen können, ob eine Hörminderung bei Ihnen vorliegt:

  • Ist das Hören / die Unterhaltung in Gesellschaft schwierig? Schalten Sie nach kurzer Zeit ab?
  • Sprechen Sie lauter als früher?
  • Werden Sie von Familie und Freunden darauf hingewiesen, das Sie schlechter verstehen?
  • Stellen Sie den Fernseher lauter als früher?
  • Hören Sie die Grillen im Sommer nicht mehr zirpen?
  • Reden Ihre Mitmenschen undeutlich? Nuscheln alle in Ihrem Umfeld?

Sollten Sie einige dieser Punkte mit „ja“ beantwortet haben, kann eine Hörminderung vorliegen.
Eine eindeutige Klärung bringt Ihnen ein Hörtest, den Sie bei Ihrem HNO-Arzt oder einem Hörgeräteakustiker kostenlos durchführen lassen können.


Welche Kosten entstehen für mich?


Der Preis heutiger moderner Hörsysteme beinhaltet neben neuesten Techniken auch die fachgerechte Einstellung eines solchen hochwertigen Produktes, die regelmäßige Nachjustierung und unseren Service für Sie.
Je nach technischer Ausstattung, kosmetischen Aspekten oder Kompatibilität zu Zubehör liegen die Preise pro Hörsystem zwischen € 700,- und € 3.000,-.
Dazwischen gibt es in Abstufungen viele Preisvarianten.

Welches Hörsystem für Sie das Richtige ist, wird ausführlich mit Ihnen besprochen und Sie haben die Möglichkeit unterschiedliche Hörgeräte im Vergleich mehrere Tage zu tragen.
Somit können Sie selber ermitteln, welches Hörgerät, nach der fachgerechten Einstellung durch uns, am besten zu Ihrem Hörgeschmack und Ihrem persönlichen Anforderungen passt.


Bekomme ich einen Zuschuss meiner Krankenversicherung?


Ja! Je nach gesetzlicher Krankenversicherung liegt die Kostenübernahme zwischen € 650,- und
€ 741,- pro Hörgerät, zzgl. eines Zuschusses zur Maßotoplastik in Höhe von € 33,50.

Wir haben von unterschiedlichen Herstellern Hörgeräte zu diesen Festbeträgen im Programm, so dass Sie auch hier verschiedene Hörgeräte miteinander vergleichen können.
Diese Geräte entsprechen den modernen digitalen Anforderungen an heutige Hörsysteme und bieten Ihnen folgende Ausstattung:

  •  Mehrmikrofontechnik
  •  Rückkopplungunterdrückung
  •  Bis zu 3 verschiedene Hörprogramme
  •  4 Kanäle
  •  Störschallunterdrückung

Für Sie entfällt bei den Kosten ein gesetzlicher Eigenanteil von € 10,- pro Hörsystem.
Die Abwicklung mit der Krankenkasse übernehmen natürlich wir für sie.
Sind Sie dagegen privat krankenversichert, ist die Höhe des Zuschusses vertragsabhängig.


Haltbarkeit / Garantie


Bei Hörgeräten gibt es weder „Ablauf“ noch „Verfallsdatum“!
Durch das notwendige regelmäßige Tragen fallen ca. 5000 Betriebsstunden pro Jahr an und die Hörgeräte sind dabei Schweiß und Umwelteinflüssen ausgesetzt.
Nimmt man dann noch die technische Weiterentwicklung und eventuelle Veränderungen des eigenen Gehörs hinzu, ist eine Neuversorgung nach 6 Jahren sinnvoll.
Nach diesem Zeitraum haben Sie auch erneut Anspruch auf die Leistung Ihrer Krankenversicherung.

Die Garantieleistung umfaßt in der Regel ein Jahr. Bei einigen Herstellern ist eine Garantieverlängerung möglich. Bitte fragen Sie uns danach.